Version 1.0 vom 1.8.2024
Diese Prüfungsordnung regelt Inhalt, Aufbau und Ablauf aller Module des WPI-Programms, die von WPI-autorisierten Ausbildungspartnern angeboten werden.
Sie gilt für alle Teilnehmer:innen an diesen Bildungsveranstaltungen und legt die Anforderungen für Studien- und Prüfungsleistungen und die Vergabe von Zertifikaten fest.
Das Internet, insbesondere das World Wide Web, ist aus der heutigen Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Ob E-Commerce, E-Government oder digitale Marketingstrategien, die Anforderungen an Webanwendungen steigen ständig. Die Entwicklung und Umsetzung solch komplexer Systeme erfordert hochqualifizierte Fachkräfte mit spezifischen Kompetenzen.
Das Ziel von WPI ist, Spezialisten für die digitale Wirtschaft auszubilden. Durch praxisnahe Projekte und Fallstudien werden die Teilnehmer:innen optimal auf die beruflichen Anforderungen vorbereitet. Die vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten führen zu anerkannten Zertifikaten, die den langfristigen beruflichen Erfolg sichern.
Der WPI-Curriculum ist flexibel und kann individuell an die persönlichen Lernziele angepasst werden. Er besteht aus verschiedenen Modulen, die sich aus einzelnen Lerneinheiten (»Classes«) zusammensetzen. Die Module können einzeln oder in Kombination absolviert werden, um individuellen Lernanforderungen gerecht zu werden.
Das WPI vergibt verschiedene Zertifikate, die auf dem erfolgreichen Abschluss eines oder mehrerer Module basieren. Die genauen Anforderungen sind in der jeweiligen Zertifizierung festgelegt.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung des WPI-Curriculums basiert auf einer umfassenden Analyse des Arbeitsmarktes, den Empfehlungen eines Expertenrats und dem Feedback von Kursteilnehmer:innen und Trainer:innen/Tutor:innen. Dadurch stellen wir sicher, dass das WPI-Curriculum stets den aktuellen Anforderungen der digitalen Wirtschaft und den Erwartungen der Lernenden entspricht.
Das didaktische Konzept konzentriert sich auf die Entwicklung von Handlungskompetenzen. Praxisorientierte Lehrmethoden wie Projekte, Fallstudien und Simulationen ermöglichen es den Lernenden, das erworbene Wissen in realen beruflichen Situationen anzuwenden. Neben dem fachspezifischen Wissen erwerben sie auch übergreifende Schlüsselqualifikationen wie Selbstständigkeit, Kreativität und Kommunikationsfähigkeit.
Um an Aus- und Weiterbildungen auf Basis des WPI-Curriculums teilnehmen zu können, müssen die Teilnehmer:innen mindestens 16 Jahre alt sein.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind in den jeweiligen Modulbeschreibungen zu finden.
Die Teilnahme an einer Prüfung erfordert die vorherige Zustimmung zur Prüfungsordnung.
Kann eine Online-Prüfung aufgrund technischer Probleme zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig absolviert werden, muss sie baldmöglichst zu Ende geführt oder nachgeholt werden.
Die WPI übernimmt keine Haftung für Unannehmlichkeiten, die durch technische Störungen oder Zeitverzögerungen entstehen.
WPI gibt für jedes Modul einen geschätzten Arbeitsaufwand (Workload) an. Diese Schätzung basiert auf umfangreichen Berechnungen und Erfahrungen aus früheren Kursen. Sie orientiert sich an dem durchschnittlichen Zeitaufwand der Teilnehmer:innen. Autorisierte Schulungspartner (ATPs) haben jedoch die Möglichkeit, die Schätzung der Workload an die spezifischen Bedürfnisse ihrer Zielgruppe oder an ihre individuelle Unterrichtsgestaltung anzupassen.
In der Regel werden mehrere Module miteinander verbunden, um eine WPI-Zertifizierung zu erwerben. Es ist aber auch möglich, einzelne Module oder Kombinationen von Modulen zu absolvieren, ohne eine vollständige Zertifizierung anzustreben. Die ermöglicht ein hohes Maß an Flexibilität bei der Gestaltung von Bildungsveranstaltungen.
Das Lernmaterial wird regelmäßig aktualisiert. Die aktuellen Inhalte können der jeweiligen Modulbeschreibung entnommen werden.
In jedem Modul müssen Prüfungsleistungen in Form von theoretischen und praktischen Prüfungen erbracht werden.
Die theoretischen Prüfungen (sog. »Class Exams«), werden online durchgeführt und automatisch ausgewertet. Mit diesen Prüfungen wird das erworbene Fachwissen bewertet.
Die praktischen Prüfungen erfolgen in Form von Projektarbeiten, die selbstständig durchgeführt werden müssen. Sie werden von zertifizierten Prüfern anhand von standardisierten Bewertungskriterien bewertet.
Alle Prüfungen können nur während einer Kursteilnahme bei einem WPI Authorized Training Partner (ATP) abgelegt werden.
Jede Form von Täuschung bei der Erbringung von Prüfungsleistungen ist strengstens verboten. Dazu gehört unter anderem die Verwendung von nicht ausdrücklich erlaubten Hilfsmitteln wie Spickzetteln, Nachschlagewerken, KI-Anwendungen, elektronischen Geräten oder die Unterstützung durch andere.
Jeder Prüfling muss bei der Projektabgabe bestätigen, dass er die Projektarbeit selbstständig durchgeführt hat.
In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei Krankheit, kann eine Verlängerung der Abgabefrist gewährt werden.
Die Prüfungsinhalte sind urheberrechtlich geschützt und gelten als vertrauliche Informationen des WPI. Sie werden den Prüfungskandidaten ausschließlich zur Vorbereitung auf die Prüfungen und zur Teilnahme an ihnen zur Verfügung gestellt. Jegliches Kopieren, Vervielfältigen, Verteilen oder Veröffentlichen von Prüfungsfragen, Antworten oder Teilen davon, egal ob in schriftlicher, elektronischer oder mündlicher Form, ist strengstens untersagt. Dies gilt auch für die Erstellung und Verbreitung von Gedächtnisstützen (sogenannte »Braindumps«).
Verstöße gegen die Geheimhaltungsverpflichtung haben schwerwiegende Konsequenzen. Der Prüfungsausschuss kann ein bereits erteiltes Zertifikat widerrufen und den Prüfling von zukünftigen Prüfungen ausschließen. Außerdem behält sich das WPI rechtliche Schritte vor.
Prüfungsleistungen können grundsätzlich nicht wiederholt werden. Theoretische Prüfungen sind nach dem ersten Ablegen endgültig bewertet. Projektarbeiten können unter bestimmten Umständen zur Überarbeitung zurückgegeben werden, z. B. wenn wesentliche Teile fehlen oder die Aufgabe nicht vollständig erledigt wurde. Nach der Überarbeitung muss die Projektarbeit erneut eingereicht werden.
Wenn ein:e Teilnehmer:in denselben Kurs erneut belegt, muss er/sie alle Prüfungen, einschließlich der Projektarbeit, in vollem Umfang wiederholen.
Teilnehmer:innen können die von den den autorisierten Bildungsinstituten (ATP) angebotenen Kurse so oft wiederholen, wie sie möchten. Es gibt keine Wartezeit zwischen den Kursteilnahmen. Dies ermöglicht es den Teilnehmer:innen, ihr Wissen zu vertiefen, sich auf bestimmte Themen zu konzentrieren oder ihre Abschlussnote zu verbessern.
Prüfungsleistungen werden als Prozentsatz bewertet und dann nach der folgenden Skala in Noten umgerechnet:
Prozentualer Bereich |
Note |
Erläuterung |
90-100% |
Ausgezeichnet |
eine hervorragende Leistung |
80-89% |
Sehr gut |
eine Leistung, die die Anforderungen deutlich übertrifft |
70-79% |
Gut |
eine Leistung, die die Anforderungen übertrifft |
60-69% |
Befriedigend |
eine Leistung, die die Anforderungen erfüllt |
50-59% |
Ausreichend |
eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen entspricht |
0-49% |
Nicht ausreichend |
eine Leistung, die aufgrund erheblicher Mängel die Anforderungen nicht mehr erfüllt |
Zertifikate und Diplomas dienen als Nachweis für erfolgreich erworbene Fach- und Methodenkompetenz. Sie werden nach erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Module, die Voraussetzung für eine bestimmte Zertifizierung sind, verliehen. Zertifikate spezialisieren sich auf ein bestimmtes Fachgebiet und sind oft das Ergebnis von Weiterbildungen. Diplomas bieten einen interdisziplinären Überblick und werden in der Regel im Rahmen umfassenderer Ausbildungsprogramme verliehen.
Die Studienleistungen werden modulweise bewertet. Jedes Modul wird mit einem Zeugnis (Score Report) abgeschlossen, das die Ergebnisse der theoretischen und praktischen Prüfungen enthält. Die Gesamtnote für ein Modul wird als gewichteter Durchschnitt der Einzelergebnisse berechnet.
Um ein Zertifikat zu erhalten, muss in jedem erforderlichen Modul eine Durchschnittsnote von mindestens 50% erreicht werden.
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen erhalten zusätzlich zu ihren Modulzeugnissen ein Zertifikat oder eine Diploma-Urkunde.
Während Diplomas in der Regel unbefristet gültig sind, kann die Gültigkeit von Zertifikaten zeitlich begrenzt sein. Die genaue Gültigkeitsdauer kann der aktuellen Beschreibung der Zertifizierung auf unserer Website entnommen werden.
Ein Prüfling, der eine Prüfung ohne triftigen Grund versäumt oder eine Prüfung vorzeitig abbricht, erhält automatisch die Note »nicht ausreichend«. Das Gleiche gilt für die nicht rechtzeitige Abgabe von praktischen Prüfungsaufgaben.
Jeder Versuch, das Prüfungsergebnis durch Täuschung, Verwendung unerlaubter Hilfsmittel oder Plagiate zu beeinflussen, führt ebenfalls zu einer nicht bestandenen Prüfung.
Wenn ein Prüfling den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung stört, kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die betreffende Prüfungsleistung als nicht bestanden gewertet.
Für das Versäumnis oder den Abbruch einer Prüfung muss der Prüfling unverzüglich einen triftigen Grund schriftlich geltend machen. Bei Krankheit ist in der Regel ein ärztliches Attest erforderlich.
Gegen Entscheidungen, die auf Täuschungsvorwürfen oder Störungen des Prüfungsablaufs beruhen, können die Prüflinge innerhalb von vier Wochen schriftlich beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Einspruch erheben. Der Prüfungsausschuss trifft eine endgültige Entscheidung über den Einspruch.
Wenn die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung nicht erfüllt waren, der/die Kandidat:in diese Tatsache aber nicht vorsätzlich verschwiegen hat und dies erst nach der Ausstellung des Zeugnisses festgestellt wird, wird dieser Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt.
Wenn der Kandidat/die Kandidatin die Zulassung betrügerisch erwirkt hat, kann der Prüfungsausschuss die Prüfung für ungültig erklären und weitere Maßnahmen anordnen, wie z. B. den Ausschluss von weiteren Bildungsveranstaltungen, die auf eine WPI-Zertifizierung vorbereiten.
Wenn ein:e Kandidat:in während einer Prüfung getäuscht hat und dies erst nach der Ausstellung des Zeugnisses entdeckt wird, kann der Prüfungsausschuss nach Anhörung des/der Kandidaten:in die betroffenen Prüfungsergebnisse mit »nicht ausreichend« bewerten oder die gesamte Prüfung für ungültig erklären.
Wurde eine Prüfung aufgrund von Täuschung für ungültig erklärt, wird das fehlerhafte Prüfungszeugnis und gegebenenfalls das Zertifikat für ungültig erklärt. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Ausstellung eines Ersatzzeugnisses.
Es besteht kein Recht auf Einsicht in Prüfungsfragen oder Bewertungsunterlagen.
Wenn ein Prüfling erhebliche Zweifel an seinem Prüfungsergebnis hat, kann er innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Ergebnisses einen schriftlichen Widerspruch einlegen.
Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und an den Prüfungsausschuss gerichtet sein.
Für die Bearbeitung des Widerspruchs wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr wird auf der WPI-Website veröffentlicht.
Der Prüfungsausschuss entscheidet innerhalb von drei Monaten über den Einspruch.
Wenn der Einspruch erfolgreich ist, wird das Prüfungsergebnis korrigiert und die Gebühr wird zurückerstattet.
Wird der Einspruch abgelehnt, bleibt das ursprüngliche Ergebnis bestehen und die Gebühr wird nicht zurückerstattet. Die Ablehnung wird schriftlich begründet.
Der Rechtsweg gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses ist ausgeschlossen.
Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die über einschlägige akademische Qualifikationen oder mehrjährige Berufserfahrung in den jeweiligen Fachbereichen verfügen.
Der Ausschuss ist für die Organisation und Durchführung der Prüfungen, die Festlegung der Prüfungsanforderungen und -inhalte sowie die Einhaltung dieser Prüfungsordnung verantwortlich.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vom Board of Directors des WPI für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt. Eine Wiederernennung ist möglich.
Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Die Mitgliedschaft endet automatisch am Ende der Amtszeit, auf schriftlichen Antrag oder durch Widerruf der Ernennung durch das WPI.
Wenn ein Mitglied vorzeitig ausscheidet, wird ein neues Mitglied für den Rest der Amtszeit ernannt.
Der Prüfungsausschuss gilt als beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.
Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu führen, in dem die gefassten Beschlüsse, die wichtigsten Diskussionspunkte und die Namen der anwesenden Mitglieder festgehalten werden.
Der Prüfungsausschuss hat folgende Aufgaben:
Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnung und Sicherstellung der Qualität der Prüfungen.
Er entscheidet über die Zulassung zu Prüfungen, Fristverlängerungen, Versäumnisse, Rücktritte, Täuschungsversuche und die Ungültigkeit von Prüfungen.
Der Ausschuss hört Prüflinge in Angelegenheiten, die ihre Prüfungsleistungen betreffen, an.
Er nimmt Beschwerden über Prüfungsabläufe entgegen und prüft diese.
Er gibt Anregungen zur Weiterentwicklung der Studien- und Prüfungsordnung.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses unterliegen der Schweigepflicht.
Diese Prüfungsordnung tritt am 1.8.2024 in Kraft.